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Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Ausland

Abkommen zwischen der Schweiz und verschiedenen Staaten halten fest, wer wo beitragspflichtig ist und auf welche Leistungen Anspruch hat. Für Entsandte gelten besondere Bestimmungen

Änderung per 1. Januar 2016

Per 1. Januar 2016 haben die Bestimmungen für die Koordination mit der EFTA geändert. Es gelten die gleichen Koordinierungsbestimmungen wie im Verhältnis zu den EU-Staaten

Wo Arbeitnehmende (ausser Entsandte) versichert sind

Nationalität: Schweiz, EU- oder EFTA Staat

Wohnsitz erwerbstätig in dem Versicherungssystem unterstellt am
Schweiz, EU- oder EFTA-Staat EU- oder EFTA-Staat Erwerbsort
Schweiz und ein oder mehrere EU- oder EFTA-Staaten (mit mind. 25 Prozent Erwerbstätigkeitim Wohnsitzstaat) Wohnsitz
mehrere EU-oder EFTA- Staaten (ohne Wohnsitzstaat) für denselben Arbeitgeber Sitz des Arbeitgebers
mehrere EU- oder EFTA- Staaten (ohne Wohnsitzstaat) für mehrere Arbeitgeber Wohnsitz

Nationalität: Schweiz oder Vertragsstaat

Wohnsitz erwerbstätig in dem Versicherungssystem unterstellt am
Schweiz oder Vertragsstaat Vertragsstaat Erwerbsort
Schweiz und Vertragsstaat an beiden Erwerbsorten mit dem jeweiligen Einkommen

Nationalität: alle

Wohnsitz erwerbstätig in dem Versicherungssystem unterstellt am
Schweiz oder Vertragsstaat Vertragsstaat (nur Albanien, Australien, Dänemark, Deutschland, Irland, Kanada, Liechtenstein, Schweden, Philippinen, Slowakei und USA) Erwerbsort
Schweiz und Vertragsstaat (nur Albanien, Australien, Dänemark, Deutschland, Irland, Kanada, Liechtenstein, Schweden, Philippinen, Slowakei und USA) an beiden Erwerbsorten mit dem jeweiligen Einkommen

Nationalität: alle (ohne Schweiz und Vertragsstaat)

Wohnsitz erwerbstätig in dem Versicherungssystem unterstellt am
Schweiz oder Vertragsstaat Vertragsstaat (ohne Albanien, Australien, Dänemark, Deutschland, Irland, Kanada, Liechtenstein, Schweden, Philippinen, Slowakei und USA) Erwerbsort und Wohnsitz für das gesamte Einkommen (Doppelversicherung)
Schweiz oder Vertragsstaat Schweiz und Vertragsstaat (ohne Albanien, Australien, Dänemark, Deutschland, Irland, Kanada, Liechtenstein, Schweden, Philippinen, Slowakei und USA) Erwerbsort und Wohnsitz für das gesamte Einkommen (Doppelversicherung)

Versicherte, die grenzüberschreitend erwerbstätig sind können mit dem Hilfsblatt unverbindlich herausfinden in welchem Staat sie sozialversicherungspflichtig sind. So funktioniert das Tool: Das Tool ist auf maximal vier Arbeitsorte ausgerichtet. Es werden CH-EU- und CH-EFTA-Fälle abgebildet. Bei anderen Kombinationen wird auf die Sozialversicherungsstelle im Wohnsitzstaat hingewiesen. Die Auswertung erfolgt anonym. Die Daten werden nicht gespeichert. Die Auswertung ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.

Die EU-, EFTA- und Vertragsstaaten sind unten auf dieser Seite aufgelistet.

Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten besondere Bestimmungen. Die zuständige Ausgleichskasse erteilt gerne Auskunft.

EU-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)

EFTA-Staaten:

Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen

Vertragsstaaten:

Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, China (kein Export von Leistungen), Indien (kein Export von Leistungen), Grossbritannien, Israel, Japan, Kosovo, Kanada/Quebec, Mazedonien, Montenegro, Philippinen, San Marino, Serbien, Südkorea (kein Export von Leistungen), Tunesien, Türkei, Uruguay, USA