Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Ausland
Änderung per 1. Januar 2016
Per 1. Januar 2016 haben die Bestimmungen für die Koordination mit der EFTA geändert. Es gelten die gleichen Koordinierungsbestimmungen wie im Verhältnis zu den EU-Staaten
Wo Arbeitnehmende (ausser Entsandte) versichert sind
Nationalität: Schweiz, EU- oder EFTA Staat
Wohnsitz | erwerbstätig in | dem Versicherungssystem unterstellt am |
Schweiz, EU- oder EFTA-Staat | EU- oder EFTA-Staat | Erwerbsort |
Schweiz und ein oder mehrere EU- oder EFTA-Staaten (mit mind. 25 Prozent Erwerbstätigkeitim Wohnsitzstaat) | Wohnsitz | |
mehrere EU-oder EFTA- Staaten (ohne Wohnsitzstaat) für denselben Arbeitgeber | Sitz des Arbeitgebers | |
mehrere EU- oder EFTA- Staaten (ohne Wohnsitzstaat) für mehrere Arbeitgeber | Wohnsitz |
Nationalität: Schweiz oder Vertragsstaat
Wohnsitz | erwerbstätig in | dem Versicherungssystem unterstellt am |
Schweiz oder Vertragsstaat | Vertragsstaat | Erwerbsort |
Schweiz und Vertragsstaat | an beiden Erwerbsorten mit dem jeweiligen Einkommen |
Nationalität: alle
Wohnsitz | erwerbstätig in | dem Versicherungssystem unterstellt am |
Schweiz oder Vertragsstaat | Vertragsstaat (nur Albanien, Australien, Dänemark, Deutschland, Irland, Kanada, Liechtenstein, Schweden, Philippinen, Slowakei und USA) | Erwerbsort |
Schweiz und Vertragsstaat (nur Albanien, Australien, Dänemark, Deutschland, Irland, Kanada, Liechtenstein, Schweden, Philippinen, Slowakei und USA) | an beiden Erwerbsorten mit dem jeweiligen Einkommen |
Nationalität: alle (ohne Schweiz und Vertragsstaat)
Wohnsitz | erwerbstätig in | dem Versicherungssystem unterstellt am |
Schweiz oder Vertragsstaat | Vertragsstaat (ohne Albanien, Australien, Dänemark, Deutschland, Irland, Kanada, Liechtenstein, Schweden, Philippinen, Slowakei und USA) | Erwerbsort und Wohnsitz für das gesamte Einkommen (Doppelversicherung) |
Schweiz oder Vertragsstaat | Schweiz und Vertragsstaat (ohne Albanien, Australien, Dänemark, Deutschland, Irland, Kanada, Liechtenstein, Schweden, Philippinen, Slowakei und USA) | Erwerbsort und Wohnsitz für das gesamte Einkommen (Doppelversicherung) |
Versicherte, die grenzüberschreitend erwerbstätig sind können mit dem Hilfsblatt unverbindlich herausfinden in welchem Staat sie sozialversicherungspflichtig sind. So funktioniert das Tool: Das Tool ist auf maximal vier Arbeitsorte ausgerichtet. Es werden CH-EU- und CH-EFTA-Fälle abgebildet. Bei anderen Kombinationen wird auf die Sozialversicherungsstelle im Wohnsitzstaat hingewiesen. Die Auswertung erfolgt anonym. Die Daten werden nicht gespeichert. Die Auswertung ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.
Die EU-, EFTA- und Vertragsstaaten sind unten auf dieser Seite aufgelistet.
Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten besondere Bestimmungen. Die zuständige Ausgleichskasse erteilt gerne Auskunft.
EU-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)
EFTA-Staaten:
Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
Vertragsstaaten:
Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, China (kein Export von Leistungen), Indien (kein Export von Leistungen), Grossbritannien, Israel, Japan, Kosovo, Kanada/Quebec, Mazedonien, Montenegro, Philippinen, San Marino, Serbien, Südkorea (kein Export von Leistungen), Tunesien, Türkei, Uruguay, USA