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Hilfsmittel der AHV

Wer eine Altersrente bezieht und auf ein Hörgerät oder andere Hilfsmittel angewiesen ist, erhält einen Beitrag an die Kosten. Bedingung sind Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz.

Und das geht so:

  • Die oder der Versicherte schickt das Anmeldeformular der IV-Stelle im Wohnsitzkanton.
  • Die IV-Stelle prüft die Anmeldung.
  • Wenn der Anspruch erwiesen ist, übernimmt die AHV in der Regel 75 Prozent des Nettopreises des Hilfsmittels.

 

Wer bereits Hilfsmittel der IV bezogen hat, erhält diese im bisherigen Umfang auch von der AHV.