Zusatzrente der AHV
Bis Ende 1996 hatten Männer im Rentenalter Anspruch auf eine Zusatzrente für die Ehefrau. Seit 1. Januar 1997 gibt es keine neuen Zusatzrenten mehr. Früher verfügte Zusatzrenten zahlen die Ausgleichskassen weiterhin aus.
Wer eine Altersrente der AHV bezieht und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.