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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV garantieren Rentnerinnen und Rentnern ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen.
Im Kanton Obwalden gibt es Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht.
Individuelle Berechnung
Ergänzungsleistungen werden individuell berechnet. Ihre Höhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der AHV/IV-Renterinnen und -Rentner.
Ausrichtung durch Ausgleichskasse Obwalden
Im Kanton Obwalden richtet die Ausgleichskasse Obwalden die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus. Die Anmeldung nimmt die Ausgleichskasse Obwalden entgegen.