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    Die Altersrente erhalten Sie ab dem Referenzalter. Sie können sie aber auch vorbeziehen, aufschieben oder eine Teilrente beziehen.

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    Familienzulagen sind ein finanzieller Zuschuss an Eltern.

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    Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebenskosten nicht deckt.

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    Jede versicherte Person hat ein individuelles Konto bei der AHV.

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20 Ergebnisse für

  • Dienstleistungen

    Informationen zu den einzelnen Sozialversicherungen, für die wir zuständig sind.

    • Dienstleistungen

  • Mein Anliegen

    Sie haben Fragen rund um die Sozialversicherungen. Wir sind für Sie da.

    • Mein Anliegen

  • Online Services

    Unser Online-Schalter ist rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche für Sie geöffnet. Wir bieten Ihnen umfassende Informationen, Formulare und Online-Rechner zu unseren Dienstleistungen an.

    • Online Services

  • AHV - Beiträge

    Erwerbstätige, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen unterschiedliche Beiträge an die AHV.

    • Dienstleistungen
    • AHV - Beiträge

  • AHV - Leistungen

    Sie haben Anspruch auf Leistungen der AHV wenn Sie das Referenzalter erreichen, bei einem Todesfall oder bei Einschränkungen im Alltag.

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  • IV - Früherkennung / berufliche Eingliederung

    Gesundheitliche Einschränkungen beeinflussen Ihren Arbeits- oder Schulalltag oder die Arbeitsleistung Ihrer Mitarbeitenden. Wir sind für Sie da.

    • Dienstleistungen
    • IV - Früherkennung / berufliche Eingliederung

  • Erwerbsersatz für Dienstleistende

    Wenn Sie Dienst leisten oder an J+S-Kursen teilnehmen, erhalten Sie eine Entschädigung für den Verdienstausfall.

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    • Erwerbsersatz
    • Erwerbsersatz für Dienstleistende

  • Ergänzungsleistungen

    Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebenskosten nicht deckt.

    • Dienstleistungen
    • Ergänzungsleistungen

  • Betreuungsentschädigung

    Wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr schwer erkranktes oder verunfalltes Kind betreuen, haben Sie Anspruch auf 98 Tage bezahlten Betreuungsurlaub.

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    • Erwerbsersatz
    • Betreuungsentschädigung

  • Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

    Sie sind arbeitslos und werden kurz vor dem Rentenalter ausgesteuert. Die Überbrückungsleistungen sichern Ihnen ein Mindesteinkommen.

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    • Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

  • Arbeitgebende

    Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber rechnen Sie die Beiträge Ihrer Mitarbeitenden mit der Ausgleichskasse ab.

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    • Arbeitgebende

  • Privathaushalte

    Wenn Sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung beschäftigen, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge abrechnen.

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    • Privathaushalte

  • Selbständigerwerbende

    Wenn Sie selbständigerwerbend sind, bestimmt ihr Einkommen die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge.

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  • Nichterwerbstätige

    Auch wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge.

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    • Nichterwerbstätige

  • Arbeitgebende

    Arbeitgebende tragen die Verantwortung für Unternehmen und Mitarbeitende. Hier finden Sie Informationen zu allen Fragen rund um die Sozialversicherungen.

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  • Firmengründung

    Sie möchten eine eigene Firma gründen. Das müssen Sie in Sachen Sozialversicherungen berücksichtigen.

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  • Beiträge

    Sie rechnen die Sozialversicherungsbeiträge mit der zuständigen Ausgleichskasse ab.

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  • Pensionierung

    Antworten auf Ihre Fragen rund um die Pensionierung.

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  • Elternschaft und Familie

    Informationen zu Leistungen rund um Ihre Familie und Ihre Kinder.

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  • Todesfall

    Ein Todesfall wirkt sich auch auf Ihre Sozialversicherungen aus.

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  • Unser Standort

    Ausgleichskasse / IV-Stelle Obwalden
    Brünigstrasse 144
    6060 Sarnen


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    Montag bis Freitag:
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