Erkrankung

Zu einer IV-Rente darf es nur kommen, wenn die Eingliederung ausgeschlossen werden muss. Als Grundlage für die Beurteilung gilt dabei nicht, was Ihnen fehlt, sondern welche Ressourcen Sie mitbringen.

Die entscheidenden Fragen bei einer Erkrankung sind deshalb:

  • Welches Potenzial ist vorhanden?
  • Welche Tätigkeiten können Sie in Zukunft noch ausführen?
  • Welche Massnahmen und Mittel führen zur erfolgreichen Eingliederung?

Gut zu wissen

Je früher Sie mit der IV-Stelle Kontakt aufnehmen, desto grösser ist die Chance für eine nachhaltige berufliche Integration.

Antworten auf häufige Fragen

Wann muss ich mich bei der IV anmelden?

Wenn unklar ist, ob Sie Ihren Beruf nach der Erkrankung wieder im gleichen Masse ausüben können so schnell als möglich. Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht frühestens sechs Monate nach der Anmeldung.

Ich möchte von der IV Unterstützung bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Was muss ich tun?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir werden Sie zu einem Gespräch einladen, damit Sie mit der Eingliederungsberaterin oder dem Eingliederungsberater besprechen können, welche Unterstützung Sie brauchen. Für Menschen mit psychischer Erkrankung gibt es die Möglichkeit von Integrationsmassnahmen, in denen eine Wiedereingliederung auch am Arbeitsplatz möglich ist.

Warum muss ich einen Revisionsfragebogen ausfüllen? Wird meine IV-Rente nicht lebenslänglich bezahlt, wenn sich an meinem Gesundheitszustand nichts ändert?

Jede Rente muss von Gesetzes wegen überprüft werden. Diese Revisionszeitpunkte werden je nach Alter und Behinderung festgelegt. Wenn sich an Ihrem Gesundheitszustand nichts verändert hat, besteht weiterhin Anspruch auf eine IV-Rente.

Detaillierte Informationen: