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Anmeldung

Sie müssen sich persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person für Überbrückungsleistungen anmelden.

Im Kanton Obwalden können Sie Ihren Anspruch auf Überbrückungsleistungen bei uns geltend machen.

Das Formular für die Anmeldung können Sie elektronisch ausfüllen oder bei uns beziehen. Den Entscheid teilen wir Ihnen anschliessend schriftlich mit.

Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen für zusätzliche Erklärungen gerne zur Verfügung. Sofern Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Einspruch erheben.