Ansätze gültig ab 01.01.2024

Folgende EL-Ansätze sind ab 01.01.2024 für den Kanton Obwalden gültig

Anerkannte Ausgaben

Krankenkassenprämie

Prämie der obligatorischen Krankenversicherung (tatsächliche Prämie, höchstens aber die regionale Durchschnittsprämie)
Regionale Durchschnittsprämie vom Bund Erwachsene
Jugendliche
Kinder
CHF 5496
CHF 4080
CHF 1284

Wohnkosten inklusive Nebenkosten pro Jahr

Haushaltgrösse
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen und mehr
Einzelperson in WG
Mietzinsregion 2
max. CHF 17’040
max. CHF 20’220
max. CHF 22’140
max. CHF 24’120
max. CHF 10’110
Mietzinsregion 3
max. CHF 15’540
max. CHF 18’780
max. CHF 20’700
max. CHF 22’380
max. CHF 9390
Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnung beträgt max. CHF 6420 pro Jahr
Region 2
Region 3
Sarnen, Sachseln, Engelberg
Alpnach, Kerns, Giswil, Lungern

Heimtaxbegrenzung

Tagestaxe
Altersheim
Invalidenwohnheim
Pflegeheim
Spital
CHF 89
CHF 138
CHF 204
CHF 276

Pauschalbetrag für den Lebensbedarf pro Jahr

Der allgemeine Lebensbedarf dient zur Deckung aller Ausgaben, die nicht gesondert berücksichtigt werden (Lebensmittel, Kleider, Steuern usw.).
Alleinstehend
Ehepaar
CHF 20’100
CHF 30’150
Kinder ab 11 Jahren
1. und 2. Kind
3. und 4. Kind
5. Kind
CHF 10’515
CHF 7010
CHF 3505
Kinder bis 11 Jahre
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind
5. Kind
CHF 7380
CHF 6150
CHF 5125
CHF 4270
CHF 3560
Persönliche Auslagen pro Jahr
Dieser Betrag gilt für persönliche Auslagen wie Kauf von Kleidern, Produkten für die Körperhygiene, Zeitungen, Steuern usw. Er wird von den Kantonen festgelegt.
Im Altersheim wohnhaft
Im Invalidenheim wohnhaft
im Pflegeheim/Spital wohnhaft
CHF 5436
CHF 5436
CHF 3420

Weitere anerkannte Ausgaben pro Jahr

Beiträge an die AHV/IV/EO und die obligatorische berufliche Vorsorge (effektiv bezahlte Beträge)
NE-Beiträge
Nebenkostenpauschale*
Heizkostenpauschale*
CHF 535
CHF 3060
CHF 1530
*Wohnen Sie in einer Liegenschaft, die Ihnen gehört, wird zusätzlich zum Eigenmietwert die Nebenkostenpauschale angerechnet. Leben Sie in einer Wohnung, welche von Ihnen selbst beheizt werden muss, kann eine Heizkostenpauschale angerechnet werden.

Andere Ausgaben wie Berufsauslagen, familienrechtliche Unterhaltsbeiträge, Kosten für Kinderbetreuung für Kinder bis 11 Jahre, Kosten für Unterhalt von Gebäuden und Hypothekarzinsen.

Anrechenbare Einnahmen

Erwerbseinkommen

Alleinstehend 2/3 des Einkommens, das CHF 1000 pro Jahr übersteigt
Ehepaar 2/3 des Einkommens, das CHF 1500 pro Jahr übersteigt
80% des Einkommens des nicht rentenberechtigten Ehegatten
Personen mit Kind(er) 2/3 des Einkommens, das CHF 1500 pro Jahr übersteigt
IV-Taggeldbezüger 100% des Einkommens

Vermögen zu Hause

Massgebendes Vermögen Angerechneter Teil
Alleinstehend Freibetrag CHF 30’000 Person im Rentenalter: 1/10
Übrige Personen: 1/15
Im Heim: 1/5
Ehepaar Freibetrag CHF 50’000 Personen im Rentenalter: 1/10
Übrige Personen: 1/15
Im Heim: 1/5

Liegenschaften Freibeträge

Selbstbewohntes Wohneigentum
Selbstbewohntes Wohneigentum und Ehegatte im Heim
Selbstbewohntes Wohneigentum und Hilflosenentschädigung
CHF 112’500
CHF 300’000
CHF 300’000
Wert von selbstbewohnter Liegenschaft gehört zum massgebenden Vermögen. Hypothekarschulden werden höchstens bis zum Wert der Liegenschaft abgezogen.

Weitere Einnahmen

Renten aus dem In- und Ausland, Familienzulagen, Alimente, Vermögenserträge, Einkünfte und Vermögenswerte auf die die versicherte Person freiwillig verzichtet hat oder die sie übermässig ausgegeben hat. Diese Beträge werden voll angerechnet.