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Familienzulagen für Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
Arbeitnehmende, deren Arbeitgeber nicht beitragspflichtig ist, beantragen Familienzulagen bei ihrer Familienausgleichskasse.
Arbeitnehmende erhalten Familienzulagen für eigene Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen auch für:
- Stiefkinder
- Pflegekinder
- Geschwister und Enkelkinder
Eine Zulage pro Kind
Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Hat jemand mehrere Arbeitgebende, ist jener zuständig, der den höchsten Lohn auszahlt. Wenn mehrere Personen für ein Kind Familienzulagen beantragen können, regelt das Gesetz, wer Anspruch hat.