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Familienzulagen: Wie anmelden?
Arbeitnehmende, deren Arbeitgeber nicht beitragspflichtig ist, schicken das Anmeldeformular mit allen Belegen der Familienausgleichskasse ihrer AHV-Ausgleichskasse.
Verjährung
Nachforderung und Rückerstattung von Familienzulagen sind auf fünf Jahre beschränkt. Anspruch und Leistung richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen: Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber haben frühestens seit 1. Januar 2009 Anspruch auf Familienzulagen.