Was gibt es zur AHV sonst noch zu wissen?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Mit den Hinterlassenenrenten hilft sie mit, dass Ehepartner und Kinder nach einem Todesfall nicht in eine finanzielle Notlage geraten.
Die AHV basiert auf Solidarität
Die aktive Bevölkerung finanziert die laufenden Renten – im Vertrauen darauf, dass spätere Generationen das Gleiche tun werden. Besser Verdienende bezahlen höhere Beiträge, als zur Finanzierung ihrer eigenen Rente nötig wäre, während wirtschaftlich schlechter Gestellte höhere Leistungen beziehen, als es ihren Beiträgen entsprechen würde. Mit Erziehungs- und Betreuungsgutschriften kommt ausserdem die Solidarität mit Versicherten mit Betreuungsaufgaben zum Tragen. Und mit der Einkommensteilung spielt die Solidarität zwischen den Ehepartnern.
Finanzierung
Die Einnahmen der AHV stammen hauptsächlich von den Versicherten und deren Arbeitgebenden, vom Bund und von den Kantonen. Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Einnahmen kommen innerhalb der gleichen Zeitperiode den Rentenberechtigten zugute. Kurzfristige Einnahmenschwankungen gleicht der AHV-Ausgleichsfonds aus.
Dezentrale Durchführung
Die Ausgleichskassen der Verbände, der Kantone und des Bundes ziehen die Beiträge ein und zahlen die Leistungen aus. Die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf teilt die AHV-Nummer zu und erledigt weitere zentrale Aufgaben. Das Bundesamt für Sozialversicherung sorgt für die einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorschriften.
Die Schweiz hat die AHV im Jahr 1948 eingeführt. Voraussetzung dafür war, dass die Stimmberechtigten einem entsprechenden Verfassungsartikel 1925 in einer Volksabstimmung zugestimmt hatten.