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Medizinische Massnahmen der IV: Anspruch
Der Anspruch auf Kostenübernahme entsteht, sobald medizinische Massnahmen aufgrund von Alter und Gesundheitszustand notwendig sind.
Die medizinischen Massnahmen müssen:
- Unmittelbar auf die berufliche Eingliederung gerichtet sein
- dazu geeignet sein, die Erwerbsfähigkeit dauernd oder bedeutend zu verbessern
- dazu beitragen, wesentliche Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit zu verhindern
- oder auf ein ausgewiesenes Geburtsgebrechen ausgerichtet sein
Bis zum 20. Altersjahr
Bei über 20-Jährigen übernimmt die IV keine Kosten für medizinische Massnahmen. Solche Kosten übernimmt die Kranken- oder Unfallversicherung.