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Medizinische Massnahmen der IV: Leistungen
Wir übernehmen diverse Leistungen.
Im Einzelnen:
- ärztliche Behandlungen (ambulant oder in der allgemeinen Abteilung)
- Behandlungen durch medizinische Hilfspersonen (Physiotherapeuten usw.)
- anerkannte Arzneimittel
Besondere Regelung für Versicherte mit Geburtsgebrechen
Für Versicherte vor dem vollendeten 20. Altersjahr übernimmt die IV alle zur Behandlung der anerkannten Geburtsgebrechen notwendigen medizinischen Massnahmen – ohne Rücksicht auf die künftige Erwerbsfähigkeit. Die als Geburtsgebrechen anerkannten Leiden, für die ein Anspruch auf IV-Leistungen besteht, sind in einer Verordnung aufgeführt.
Bei anerkannten Geburtsgebrechen übernimmt die IV die vollen Kosten.
Leiden mit Auswirkung auf die Eingliederung ins Erwerbsleben
Die IV übernimmt einige wenige Behandlungen von erworbenen Leiden (z. B. idiopathische Skoliose bei Korsettbedürftigkeit) bis zum vollendeten 20. Altersjahr.