Medizinische Massnahmen: Meldepflicht

Änderungen der persönlichen Situation können den Leistungsanspruch beeinflussen und müssen der IV-Stelle gemeldet werden.

Solche Änderungen müssen der IV-Stelle sofort gemeldet werden.

Das gilt besonders bei:

  • Adressänderung
  • Auslandaufenthalt von mehr als drei Monaten